PHILosophie

Unser Anliegen ist es, unseren Kunden möglichst umfassend in allen Fragen rund um Steuern und Finanzen behilflich zu sein.

 

Wir betreuen vor allem kleine GmbHs, Einzelunternehmer sowie Privatpersonen. Dabei bieten wir einen umfangreichen Service rund um alle Fragen zu privaten und betrieblichen Steuern.

 

Wir erstellen Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen. Zu unserem Service gehört auch die regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer Buchhaltung sowie die Kontrolle aller anfallenden Steuerzahlungen. Zu unserem Kundenkreis gehören Handwerker, Ärzte, Architekten und Designer ebenso wie Vereine und Museen.

 

Um zufriedene Kunden zu haben ist uns ein intensiver persönlicher Kontakt zwischen Steuerberater und Mandant wichtig. Dabei pflegen wir einen vertrauensvollen und zwanglosen Umgang.

 

Unsere langjährige Arbeit hat gezeigt, dass wichtige Informationen oftmals nur im direkten Gespräch mit den Mandanten gewonnen werden können. Wir bieten deshalb im Rahmen der Buchhaltung einen Belegservice an: In regelmäßigen Abständen kommen wir bei Ihnen vorbei und holen die aktuellen Belege ab. Dabei beantworten wir Ihnen gerne Fragen, die für Ihre Arbeit wichtig sind. Darüber hinaus stehen wir jederzeit gerne für ein Gespräch zur Verfügung!

 

Um schlanke Strukturen und schnelle Reaktionszeiten bieten zu können, setzen wir verstärkt auf cloudbasiertes Arbeiten. Digitaler Belegtransfer, Beleg-App sowie ein Unternehmensportal für jederzeit verfügbare Auswertungen gehören ebenso zu unserem Angebot wie der Verzicht auf ausgedruckte Jahresabschlussberichte. Damit senken wir Kosten und schonen die Umwelt.

 

Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen!

 

Ihr Team vom Steuerbüro Lipp

WIR HELFEN IHNEN WEITER

Peter Lipp  Steuerberater

Dipl. Betriebswirt (FH)  Certified International Accountant B.A. Arts

 

NEWS

Corona Hilfe - Steuernachzahlung

16.05.2023

 

Corona ist vorüber, zumindest scheint es so. Die Medien überfluten uns nicht mehr mit Infektionszahlen und welche Regeln gerade gelten. Wer allerdings jetzt seine Steuererklärung 2021/ 2022 abgibt wird schnell wieder daran erinnert. Hat man in den fraglichen Jahren Zuschüsse beantragt, erhält man nun die Quittung. Da die Zahlungen steuerpflichtig sind, müssen jetzt darauf die Nachzahlungen geleistet werden. Dumm nur, dass wir dank Krieg, Energiekrise und Inflation jetzt sowieso schon weniger Geld in der Tasche haben. Das dachte sich auch ein Gastwirt und hat versucht in den Genuss einer ermässigten Besteuerung zu kommen, was natürlich keinerlei Aussicht auf Erfolgt hatte.

 

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Grundsteuerreform - Abgabefrist

31.01.2023

 

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen endet zum 31.01.2023. Bislang sind nach Schätzungen rund 70 Prozent aller Erklärungen bei den Ämtern eingereicht. Es ist fraglich wie die Behörden nun mit den zu erwartenden Fristversäumnissen umgehen. Nach Informationen der Finanzverwaltungen soll es im ersten Quartal zunächst  Erinnerungsschreiben geben, bevor zu Zwangsmaßnahmen gegriffen wird. Ob und in welcher Höhe dabei Verspätungszuschläge festgesetzt werden ist zur Zeit noch fraglich.

 

Interessanterweise ist der Bund als Grundstückseigentümer seiner Pflicht zur Abgabe noch nicht nachgekommen. Es werden also Fristen erlassen, die der Gesetzgeber dann selber nicht hält, ein weiteres Schelmenstück unserer Behörden.

 

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