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NEWS
2020
An die Shredder fertig los
10.01.2020
Mit dem Ablauf des vergangenen Jahres gilt es wieder alten Akten Lebewohl zu sagen. Grundsätzlich kann alles aus dem Jahr 2009 nun geshreddert werden. Insbesondere bei Buchhaltungsunterlagen ist aber zu beachten, dass der Beginn der Aufbewahrungsfrist mit der letzten Eintragung beginnt. Wird also die Bilanz für 2008 erst in 2009 erstellt, endet die Frist auch erst in 2019.
Beispiele und Ausnahmen sind unten dargestellt.
Wirtschaftsjahr Land und Forstwirte
10.03.2020
Endlich können auch Land- und Forstwirte das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr wählen. Bislang musste nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn für den Zeitraum 01.07.-30.06. ermittelt werden. Da die Steuererklärungen aber auch für Land- und Forstwirte immer auf das Kalenderjahr bezogen waren, führte dies zu umständlichen Rechnereien. Durch die 5. Verordnung zur Änderung von steuerlichen Vorschriften vom 24.02.2020 ist jetzt damit Schluss.
Bon Pflicht
21.01.2020
Die ab 01. Januar geltende Belegausgabepflicht hat zu einer starken Verunsicherung bei vielen Gewerbetreibenden geführt. Hier drei wichtige Grundregeln:
Die Bon Pflicht gilt NUR für elektronische Kassen (§ 146a AO)!
Offene Kassen wie alte Registrierkassen, Schubkassen oder Ladenkassen sind davon NICHT betroffen!
Es besteht kein Zwang zur Nutzung einer elektronischen Kasse!
Steuerpflicht Corona Zuschuss
12.05.2020
Zügig und meist unbürokratisch wurden den Betroffenen Corona Zuschüsse in teils beachtlicher Höhe ausgezahlt. Ist dies zur Zeit eine notwendige Finanzspritze, um die nächsten Monate zu überstehen, so muss aber auch an die nächsten Jahre gedacht werden. Der Zuschuss erhöht als steuerpflichtige Einnahme die Steuerlast für das Jahr 2020. Dies muss frühzeitig in den Berechnungen bedacht werden, damit es dann bei Abgabe der Steuer 2020 zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Dies und alle steuerlichen Corona Maßnahmen finden Sie hier:
Corona und Steuer
18.03.2020
Die Bundesregierung hat auch im Bereich Steuern umfangreiche Maßnahmen beschlossen, um die Auswirkungen des Corona Virus einzudämmen. Wichtig für alle deren Betriebe in diesen Tagen geschlossen sind, ist die Möglichkeit finanziellen Schaden gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz erstattet zu bekommen. Weitere Erleichterungen gibt es beim Kurzarbeitergeld, zinsfreie Stundungen und Verzicht auf Säumniszuschläge.
Überbrückungshilfe - Abgabefrist
26.08.2020
Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Antragsfrist für die Überbrückungshilfe beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen haben nun bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit Zuschüsse zu beantragen. Ob die Voraussetzungen für eine Beantragung gegeben sind muss durch einen registrierten Steuerberater geprüft werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei dem Antragsverfahren.
Mehrwertsteuer 16%
04.06.2020
In dem am 03.06.2020 beschlossenen Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sind verschiedene steuerliche Maßnahmen umgesetzt worden. Für alle Unternehmer wird die kurzfristige Reduzierung der Umsatzsteuer auf 16% bzw. 5% zum 01.07.2020 eine Herausforderung werden. Welche Konsequenz das für Sie als Unternehmer hat, erläutern wir Ihnen gerne.
Alle Maßnahmen sind hier zu finden.
Novemberhilfe
07.12.2020
Seit Anfang Dezember kann die Corona November Hilfe beantragt werden. Voraussetzung ist, dass Sie mittel- oder unmittelbar von der angeordneten Zwangsschließung betroffen sind und Ihre Umsätze entsprechend wegfielen.
Gerne helfen wir Ihnen bei dem Antragsverfahren.